Energieausweis
Die neue Verordnung:
Die EU hat am 16.12.2002 eine Richtlinie zum Thema Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden erlassen. Der Hauptpunkt in dieser Verordnung ist die Verpflichtung für alle Immobilienbesitzer, sich einen Energiepass für ihre Gebäude anzuschaffen. Mit der Erneuerung der Energieeinsparverordnung (in Kraft getreten am 01.10.07) hat die Bundesregierung diese Norm in nationales Recht umgesetzt. Durch diese Verordnung ist jeder Immobilienbesitzer ist verpflichtet, einem möglichen Mieter oder Käufer auf dessen Verlangen diesen Energieausweis unmittelbar vorzulegen. Das bedeutet, dass er bereits bei Vermietungs- oder Verkaufsverhandlungen vorhanden sein muss.

Ein Ausweis - zwei Verfahren:
Der Energieausweis kann auf zwei verschiedenen Grundlagen basieren. Zum einen auf Basis der berechneten bauphysikalischen Gegebenheiten (bedarfsorientierter Ausweis) und zum anderen auf Grundlage der bekannten Verbrauchsdaten (verbrauchsorientierter Ausweis).

Der Ausweis:
Die Ausgestaltung der Ausweise wurde in einer Umsetzungstudie der Dena (Deutsche Energieagentur) entwickelt. Ähnlich zu den Energieplaketten, welche z.B. von Kühlschränken bekannt sind, wird der Heizwärmebedarf anhand einer Farbskala klassifiziert.

Bis 2009 geltende Übergangsregelungen und Wahlmöglichkeiten
Architekt - Energieberater - Dipl. Ing. M. Grampp - Burgstraße 34 - 44651 Herne - Tel.: 02325/583773 - E-Mail: architekt@grampp.info